Personalunterlagen optimal einrichten, anlegen und pflegen
Grundsätzliches
Eine gesetzliche Pflicht zur Führung von Personalakten besteht in der Privatwirtschaft nicht.
Dennoch ist es sinnvoll
Personalakten zur Einhaltung der Dokumentationspflicht, die für manche
Mitarbeiterdaten durch eine gesetzliche
Regelungen
besteht anzulegen. Angaben gegenüber den Sozialversicherungsträgern
und dem Finanzamt müssen aufbewahrt werden.
Ebenso Unterlagen auf Grund des Nachweisgesetzes, zur schriftlichen Niederlegung der wesentlichen Arbeitsbedingungen zum Arbeitsverhältnis.
Eine Personalakte beinhaltet alle Dokumente
und Unterlagen, die mit einem Arbeits- oder Dienstverhältnis zwischen Arbeitgeber
und Arbeitnehmer
in Zusammenhang stehen.
Sinn und Zweck ist eine vollständige,
lückenlose und wahrheitsgemäße Dokumentation über den beruflichen Werdegang
eines Arbeitnehmers an
einem Ort zu sammeln.
Und das unter Einbehaltung
der Persönlichkeitsrechte eines Arbeitnehmers beim Umgang mit seinen
personenbezogenen Daten, die gewahrt und
geschützt werden müssen.
Die Art der Personalakte sollte dem Umfang
entsprechen angepasst sein. Hier können Ordner oder Hängemappen eingesetzt
werden die eine geheftete
Ablage nach Sachgebieten ermöglichen. Hilfreich und schützend ist es
wenn sich die Akten in der Farbe und dem Aufdruck deutlich von anderen,
normalen Akten unterscheiden.
Zusätzliche Markierungen durch farbige
Reitereinlagen bei Hängeregistraturen oder den Druck auf dem Rückenschild bei
Ordnern ermöglichen eine
optische Visualisierung und Unterscheidung der Akten. So
erhält man einen schnellen Zugriff auf unterschiedliche Akten z.B. von
Angestellten und
Auszubildenden.
Ein Inhaltsverzeichnis, abgestimmt auf die sechs
Register/Trennblätter oder Vorgangshefter für die Unterteilung nach
Sachgebieten erleichtert die
Systematisierung. Es sollte aber die Möglichkeit bestehen Änderungen und Individualisierungen vornehmen zu können.
Handhabung und Pflege einer Personalakte, sondern ermöglicht auch eine Standardisierung in der Personalakten-Registratur um die Einsicht
oder Kontrolle zu vereinfachen.
Inhaltsverzeichnis für die Unterteilung nach Sachgebieten
Personalbogen2. Unterlagen zur Tätigkeit
Bewerbungsunterlagen
Zeugnisse zum Bildungs- und beruflichen Werdegang
Polizeiliches Führungszeugnis
Ärztliches Zeugnis
Persönliche Veränderungen, z.B. Heirat, Wohnungswechsel
Stellenbeschreibung3. Unterlagen zu den Bezügen
Beurteilungen
Fort- und Weiterbildung
Beförderungen
Versetzungen
Abmahnungen/Verweise
Grundentgelt4. Vertragliche Vereinbarungen
Prämien/Zulagen
Vorschüsse
Darlehen und Beihilfen
Betriebliche Altersvorsorge
Unterlagen zur Sozialversicherung
Anstellungsvertrag, Arbeitsvertrag5. Unterlagen zu Abwesenheiten
Zusätzliche Vereinbarungen, z.B. Zusatzleistungen
Benutzung bestimmter betrieblicher Einrichtungen
Änderung der Bezüge oder der Tätigkeit
Urlaubstage6. Sonstiges
Krankheitstage
Mutterschutz
Elternzeit
Allgemeiner Schriftverkehr, soweit er nicht zu den obigen OrdnungsmerkmalenDas Inhaltsverzeichnis kann auch als Checkliste genutzt werden, um sicherzustellen, dass alle Unterlagen vorhanden sind.
im direkten oder indirekten Zusammenhang steht.
Inhalt einer Personalakte
Arbeitsverhältnis steht und die Entwicklung dessen dokumentiert.
Kein Inhalt einer Personalakte
Nicht Aufgenommen werden dürfen nicht der Wahrheit
entsprechende Unterlagen, auch Unterlagen mit ursprünglich wahrheitsgemäßem
Inhalt müssen wieder entfernt werden.
Ebenso Unterlagen die auf irgendeine Weise diffamieren oder beleidigen bzw. die ausschließlich der Privatsphäre des Arbeitnehmers zuzuordnen sind.Datenschutz
Die vertraulichen
Unterlagen einer Personalakte
unterliegen dem Datenschutz und sind sorgfältig aufzubewahren.
Verschiedenste Datenschutzgesetze finden hier Anwendung.
Es ist sicherzustellen, dass nur dazu
berechtigte Personen Einsicht in die Akte bekommen. Die
mit der Sachbearbeitung
betrauten Personen müssen gem. Bundesdatenschutzgesetz
auf das Datengeheimnis verpflichtet werden und der Kreis
derer ist möglichst klein zu halten.
Aufbewahrung
Personalakten müssen so aufbewahrt werden, dass unberechtigte keine Einsichtnahme oder Zugriff auf die Akten haben.
Geeignet hierfür sind verschließbare Schränke für die Ordner- und/oder Hängeregistratur, am besten noch in einer feuergeschützten Ausführung.Aufbewahrungsfristen
Die Aufbewahrungsfristen für die verschiedenen Personalunterlagen sind sehr unterschiedlich.
Eine aktuelle Aufstellung finden Sie als PDF-Dokument unter Download, hier geht es direkt zu den Aufbewahrungsfristen.